ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN orange-strike

 

Im vorliegenden Dokument der Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Weiteren: „AVB”) wird die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von der in Ungarn registrierten geschlossenen Aktiengesellschaft „ExperiRace” (im Weiteren: “ExperiRace” oder „Anbieter”) (Sitz: 2146 Mogyoród, Szentjakab park 109.; beim Handelsregistergericht am Gerichtshof Umkreis Budapest „Budapest Környéki Törvényszék Cégbírósága” eingetragene Handelsregisternummer: 13-10-042511; Steuernummer: 32359121-2-13; Bankkontonummer: 11600006-00000001-98272630;) geregelt, welche auf der unter www.experirace.com (im Weiteren: „Homepage”) erreichbaren Webseite, sowie auf den zu ExperiRace gehörenden weiteren Seiten, Applikationen und Oberflächen angeboten werden (im Weiteren: “Dienstleistungen” oder “Dienstleistung”).


Angaben zum Hosting-Anbieter ExperiRace:
Name: Google Cloud EMEA Limited;
Sitz: Velasco, Clanwilliam Place, Dublin 2, Irland;
Homepage: cloud.google.com


1. DIENSTLEISTUNGSANGEBOT UND INANASPRUCHNAHME

1.1 In den Dienstleistungsbereich von ExperiRace gehört Folgendes: Liveübertragungen von Sportwettkämpfen und Sportveranstaltungen (im Weiteren: „Sportveranstaltung”), Erstellen von allgemeinen Wettkampfzusammenfassungen mit Ton- und Bildmaterial (Videoaufnahmen) und Anfertigen von persönlichen, sich auf konkrete Wettkampfteilnehmer fokussierenden Videoaufnahmen (im Weiteren: „Dienstleistung”). ExperiRace bietet die Dienstleistungen ihren Kunden (im Weiteren: „Kunden”; Kunden und ExperiRace gemeinsam im Weiteren: „Parteien”) in einer über das Internet erreichbaren digitalen Form, als digitalen Inhalt an.

1.2 Als Voraussetzung für die Nutzung der Homepage und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen gilt die Annahme der vorliegenden AVB und der Datenschutzauskunft. Mit dem Besuch der Homepage werden die vorliegenden AVB vom Besucher akzeptiert, und mit dem Beginn der Nutzung irgendeines Bestandteils der Dienstleistungen werden sie vom Kunden akzeptiert.

1.3 Der Kunde und die von ihm in Verbindung mit der Dienstleistung angegebenen dritten Personen sind dazu verpflichtet, die Dienstleistungen im Sinne der vorliegenden AVB und gemäß den Rechtsvorschriften zu nutzen. Bei seinen Handlungen ist der Kunde zur Einhaltung der Rechtsvorschriften verpflichtet, so darf er insbesondere den guten Ruf von ExperiRace nicht verletzen und ist dazu verpflichtet, in gutem Glauben zu verfahren. Bei der Nutzung der Dienstleistung ist der Kunde für das Verhalten der in seinem Namen handelnden oder der von ihm angegebenen Personen verantwortlich.

1.4 ExperiRace ist jederzeit zur einseitigen Modifizierung der vorliegenden AVB berechtigt. Über wesentliche Änderungen bei den AVB veröffentlicht ExperiRace 15 (fünfzehn) Tage vor deren Inkrafttreten auf der Homepage eine kurze Information. Eine weitere Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden gilt als Annahme der Modifizierung.

1.5 ExperiRace behält sich das Recht vor, jegliche Inhaltselemente der Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu modifizieren, zu unterbrechen oder einzustellen, sowie deren Erscheinen, Inhalt, oder Funktion zu ändern, und in solchen andere Inhalte unterzubringen.

1.6 Der sich auf die Inanspruchnahme der Dienstleistung beziehende Vertrag (im Weiteren: „Vertrag”) wird zwischen den Parteien auf elektronischem Wege, über die Homepage in ungarischer oder englischer Sprache abgeschlossen. Der Vertrag gilt nicht als schriftlich verfasster Vertrag, er wird von ExperiRace nicht registriert, und verweist nicht auf einen Verhaltenskodex.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Kauf ohne Registrierung

2.1.1 Ohne Registrierung kann der Kunde die Dienstleistung bei Angabe folgender seiner Daten auf der Homepage erwerben: Name, Rechnungsanschrift, E-Mail Adresse.

2.1.2 Nach der Registrierung der Angaben muss ein frei gewähltes Passwort angegeben werden. Anhand der Daten und nach Angabe des Passwortes entsteht der Kunden-Account (im Weiteren: „Account”), zu dessen Verwaltung der Kunde auf der Administrationsoberfläche der Homepage berechtigt ist.

2.1.3 Der Kunde ist für die Geheimhaltung des Passwortes verantwortlich, und hat dafür zu sorgen, dass die Dienstleistung nicht von dritten Personen genutzt werden kann. Für eine diesbezügliche Nutzung trägt der Kunde die Verantwortung.

2.1.4 Im Account sind die Daten des Kunden und die von ihm gekauften Dienstleistungen zu sehen.

2.1.5 Die mit dem Kauf der Dienstleistung zugestellten Links gehören nur zu einem bestimmten Kunden und zu einer bestimmten E-Mail Adresse.

2.2 Vertragsabschluss

2.2.1 Auf der Homepage kann der Kunde die sich auf die Dienstleistungen beziehende Einkaufsoberfläche erreichen. Nach Angabe seiner Daten kann der Kunde die zu kaufen gewünschte Dienstleistung bei Angabe des Zeitpunktes für die Sportveranstaltung auswählen. Durch die Betätigung der Taste „Zahlen” wird der Kunde zur Zahlungsplattform weitergeleitet. Der Gebührenausgleich kann am Ende des Einkaufsvorgangs auf der hierfür markierten Zahlungsplattform mit Bankkarte oder auf die angegebenen anderen elektronischen Zahlungsarten (z.B. PayPal, Google Pay, Apple Pay) erfolgen. Nach der Zahlung der Gebühren erhält der Kunde über den erfolgreichen Einkauf eine Rückbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail Adresse.

2.2.2 Die beim Einkauf angegebenen Daten kann der Kunde folgendermaßen überprüfen und korrigieren: die Anmeldeoberfläche erteilt eine automatische Rückmeldung an den Kunden, wenn die angegebene E-Mail Adresse oder das Passwort nicht richtig ist. Über die für den Einkauf notwendigen, jedoch nicht ausgefüllten Datenzeilen erteilt das System eine automatische Rückmeldung an den Kunden. Wenn der Kunde im Verlauf des Einkaufprozesses auf irgendeine Seite zurückgelangen möchte, kann er mit der Betätigung der Taste „Zurück” zur vorigen Oberfläche zurückgelangen.

2.2.3 ExperiRace ist dazu verpflichtet, dem Kunden auf elektronischem Wege unverzüglich eine Rückbestätigung über den Eingang der Bestellung zuzustellen. Insofern diese Rückbestätigung in Abhängigkeit von der Art der Dienstleistung innerhalb der zu erwartenden Frist nach dem Bestellungsauftrag, jedoch spätestens innerhalb von 1 (einer) Stunde nicht beim Kunden eintrifft, wird der Kunde von der Bindung an das Angebot oder von der vertraglichen Verpflichtung enthoben.

2.2.4 Den Vertragsabschluss bestätigt ExperiRace dem Kunden in Form einer E-Mail. In der Rückbestätigung ist auch jene Erklärung des Kunden als Verbraucher (wenn er im Sinne der Rechtsvorschriften als solcher gilt) enthalten, dass ExperiRace die Leistung bezüglich des digitalen Inhalts auf nicht physischen Datenträgern mit der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung vom Kunden begonnen hat, und dass der Kunde gleichzeitig mit dieser Zustimmung auch eine Erklärung über die Kenntnisnahme dessen abgegeben hat, dass er nach dem Beginn der Leistungserbringung sein Rücktritts- und Kündigungsrecht gemäß §20. der ungarischen Regierungsverordnung 45/2014. (II.26.) verliert.

2.2.5 Die Dienstleistung gilt dann als erbracht, wenn der digitale Inhalt oder jegliche – zu dessen Zugriff notwendige oder zu dessen Herunterladen geeignete – Lösung zum Kunden gelangt ist, beziehungsweise auf das vom Kunden zu diesem Zweck ausgewählte physische oder virtuelle Gerät (an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse).

2.2.6 Wenn der Kunde die Dienstleistung vor dem offiziellen Zeitpunkt des Beginns der Sportveranstaltung kauft, dann ist die Dienstleistung innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach dem offiziellen Abschluss der Sportveranstaltung für den Kunden erreichbar. Wenn die Dienstleistung nach dem offiziellen Zeitpunkt des Beginns der Sportveranstaltung gekauft wird, dann wird die Dienstleistung innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach der Gebührenzahlung für den Kunden erreichbar sein.

2.2.7 Auf den Inhalt der Dienstleistung haben entweder öffentlich beliebige – die vorliegenden AVB akzeptierenden – Personen Zugriff und dürfen Kommentare hinzufügen, oder nur der Kunde und die von ihm benannten natürlichen Personen (siehe Punkt 3.1.3.).

2.2.8 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, die Dienstleistungen weder teilweise noch gänzlich, weder direkt noch indirekt, weder unentgeltlich noch entgeltlich an andere zu übergeben oder Zugang zu solchen zu gewähren, mit Ausnahme davon, wenn es das von ihm gekaufte Dienstleistungspaket ausdrücklich ermöglicht.

2.2.9 In jedem Fall ist der Kunde für die geeignete Nutzung der Dienstleistungen sowie für die Einhaltung der vorliegenden AVB verantwortlich, ausdrücklich inbegriffen auch das Verhalten der von ihm angegebenen oder eingeladenen Personen.

2.2.10 Der Kunde kann seinen Account jederzeit löschen, indem er die Option „Account löschen” verwendet. Falls bei der Nutzung des Accounts der Verdacht eines Missbrauchs anfällt, kann der Account von ExperiRace ohne Benachrichtigung gelöscht oder eingeschränkt werden, oder es kann auch der Zugriff auf bestimmte Dienstleistungen und Inhalte gesperrt werden. In solchen Fällen trägt ExperiRace keinerlei Verantwortung. Die Verantwortlichkeit des Kunden für im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistung begangene Rechtsverletzungen besteht auch nach dem Löschen der Registrierung.


2.2.11 In solchen Fällen, wenn zwischen zwei oder mehreren Kunden die Person des Accountinhabers umstritten ist, ist ExperiRace nach bestem Wissen bestrebt, das anfallende Problem zu regeln und die Streitfrage zu entscheiden. Wenn diese Regelung nicht zum Erfolg führt, ist der Kunde dazu berechtigt, sich an das Schlichtungsgremium bei den Handels- und Wirtschaftskammern der Komitate (der Hauptstadt) oder an ein Gericht zu wenden.


2.3 Technische Vorschriften

2.3.1 Die Dienstleistung wird im Format MP4 erstellt, und kann in den neusten Versionen von Chrome und Safari sowohl auf PC, als auch auf Mobiltelefonen abgespielt werden. Auf physischen Datenträgern stellt ExperiRace die Dienstleistung nicht zur Verfügung, der Zugriff hierfür wird dem Kunden mit der Zustellung eines Internetlinks ermöglicht. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistung in einer entsprechenden Qualität empfiehlt ExperiRace ausdrücklich eine Breitband-Internetverbindung.

2.4 Verantwortlichkeit für Informationen

2.4.1 Mit der Angabe seiner Daten übernimmt der Kunde die Verpflichtung dafür, dass die in seinem Account vorzufindenden, von ihm angegebenen oder gespeicherten Daten, Informationen, Fotos und Videoaufnahmen die Rechte oder berechtigten Interessen von ExperiRace oder von dritten Personen nicht verletzen. Der Kunde übernimmt die vollständige Verantwortung für die Echtheit der Daten, und nimmt zur Kenntnis, dass die Dienstleistung von ExperiRace in Kenntnis dieser Daten geboten wird. Für beim Kunden entstandene Schäden, die aus der Angabe von fehlerhaften oder mangelhaften Daten stammen, oder die aufgrund der innerhalb von 8 (acht) Tagen nicht erfolgten unverzüglichen Meldung von Änderungen bei gelieferten Angaben eingetreten sind, kann ExperiRace nicht zur Verantwortung gezogen werden, und kann außerdem vom Kunden die Erstattung des dadurch eingetretenen Schadens fordern.

2.4.2 Mit dem Einrichten des Accounts erklärt der Kunde, dass er (i) beim Ausfüllen des zur Dienstleistung gehörenden Formulars wahre, genaue, aktuelle und vollständige Informationen über sich liefert, außerdem (ii) mit seinen Daten im Zusammenhang stehende Änderungen umgehend aktualisiert, deren Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit kontinuierlich aufrechterhält, sowie (iii) zur Begleichung der Dienstleistungsgebühren eine gültige Zahlungsart angibt, und (iv) ausschließlich jenen Account beim Zugriff auf die Dienstleistungen verwendet, welcher von ihm eingerichtet wurde, und (v) erteilt er dritten Parteien keinen Zugriff auf die Nutzung des Accounts, und (vi) nutzt er den Namen anderer Personen nicht zu dem Zweck, dass er sich als eine andere Person ausgibt, und verwendet andere Namen nicht auf solch eine Weise, indem die Glaubwürdigkeit des Accounts angezweifelt wird. Sämtliche aus der Angabe von nicht geeigneten Daten entstammenden Schäden trägt der Kunde.

2.4.3 In solchen Fällen, wenn vom Kunden falsche, ungenaue, nicht aktuelle oder mangelhafte Informationen zu seiner Person geliefert wurden, oder von ExperiRace begründet angenommen wird, dass die gelieferten Informationen nicht wahr, ungenau, nicht aktuell oder mangelhaft sind, kann ExperiRace den Zugang des Kunden zu seinem Account unterbrechen oder verweigern und auch eine spätere Nutzung der Dienstleistungen ablehnen.

2.4.4 Der Kunde gibt seine Zustimmung dazu, dass seine mit den Dienstleistungen ausgeübte Tätigkeit von ExperiRace auf eine zur Identifikation nicht geeignete Weise im Interesse der Optimalisierung bei der Wiedergabe und Erreichbarkeit des Dienstleistungsinhaltes, sowie zur Weiterentwicklung der Dienstleistungen verwendet wird.


3. GEBÜHREN UND ZAHLUNG

3.1 Dienstleistungsgebühren

3.1.1 Die Gebühren für die gewählte Dienstleistung zahlt der Kunde in Form einer Transaktion mit Bankkarte oder auf eine in der Homepage angegebene andere elektronische Zahlungsart (z.B. PayPal, Google Pay, Apple Pay). Die Gebührenzahlung erfolgt in einer Weise, dass der Kunde die Gebühren nach der Angabe der auf der Homepage geforderten Daten in Form einer Transaktion mit Bankkarte oder auf eine in der Homepage angegebene andere elektronische Zahlungsart begleichen kann, wobei er dann nach der erfolgten Zahlung die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Dienstleistung erhält. Im Laufe des Bestellungsvorgangs bestehen gegenüber dem Kunden außer der Gebührenzahlung keine Zahlungsverpflichtungen.

3.1.2 Nach der Gutschrift der Dienstleistungsgebühren auf dem Bankkonto von ExperiRace stellt ExperiRace auf elektronischem Wege eine Rechnung aus und leitet sie an den Kunden weiter. Die Zahlung gilt dann als erfüllt, wenn die Dienstleistungsgebühren auf dem vom Zahlungsverkehrsdienstleister geführten Konto von ExperiRace gutgeschrieben wurden.

3.1.3 Der Kreis folgender Dienstleistungen wird von ExperiRace bereitgestellt:

a) Liveübertragung während der offiziellen Dauer der Sportveranstaltung: diese Dienstleistung kann nur im Voraus bestellt werden. Der Kunde erhält einen auf der Homepage öffentlich erreichbaren, auf eine Unterseite verweisenden Link, welcher zur Teilung mit jeglichen dritten Personen berechtigt. Auf der verlinkten Unterseite darf der Kunde einstellen, ob auf der Unterseite jede beliebige dritte Person, oder nur vom Kunden eingeladene Personen dazu berechtigt sind, Kommentare zur Übertragung beizufügen.

b) personalisierte, anhand der Startnummer erstellte Videoaufnahme der Wettkampfzusammenfassung über die Sportveranstaltung: der Kunde erhält einen auf der Homepage öffentlich erreichbaren, auf eine Unterseite verweisenden Link, welcher zur Teilung mit jeglichen dritten Personen berechtigt. Zum Zugriff auf die Videoaufnahme der Wettkampfzusammenfassung sind nur jene Personen berechtigt, mit denen der Kunde den Link teilt, andere dritte Personen haben keinen Zugriff darauf. Auf dem ihm zugestellten Link ist der Kunde zum Abspielen und Herunterladen der Videoaufnahme berechtigt, nur zu seiner persönlichen Nutzung.

Der Kreis der aktuell in Anspruch nehmbaren Dienstleistungen und die sich auf solche beziehenden Tarife sind erreichbar unter: https://experirace.com/hu/collections/frontpage.

3.1.4 Aufgrund einer vorherigen Mitteilung (eine 15 Tage vor dem Inkrafttreten der Modifizierung auf der Homepage veröffentlichte Bekanntgabe) ist ExperiRace jederzeit zur Tarifmodifizierung oder zur Einführung neuer Gebühren berechtigt. Bereits gezahlte Dienstleistungsgebühren sind von der Modifizierung nicht betroffen.

3.1.5 Die Gebühren müssen nicht zurückerstattet werden, mit Ausnahme von in den vorliegenden AVB- festgelegten Fällen, oder aufgrund von verbindlichen Bestimmungen aus Rechtsnormen.


4. EINSCHRÄNKUNG UND SPERREN DES ZUGANGS ZUR DIENSTLEISTUNG

4.1 ExperiRace ist nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, Dienstleistungen und Accounts einzuschränken, zu unterbrechen oder zu sperren, oder auch den Zugriff auf die Dienstleistungen zu verweigern, beziehungsweise juristische und technische Maßnahmen gegen den Kunden zu ergreifen, wenn der Eindruck entstanden ist, dass der Kunde eine Tätigkeit ausübt, die im Gegensatz zu den AVB oder zu Rechtsvorschriften steht.

4.2 ExperiRace kann den Zugriff auf die Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung, und auch für die Zukunft sperren, wenn: a) der Kunde die Bestimmungen aus den vorliegenden AVB grob verletzt; b) der Kunde solche Bestimmungen aus den vorliegenden AVB verletzt, welche nicht als grobe Vertragsverletzung gelten, und er auch innerhalb von 3 (drei) Tagen nach der diesbezüglichen Aufforderung von ExperiRace keine Abhilfe schafft; c) der Kunde die bestimmungsgemäße Funktion der Software von ExperiRace behindert oder gefährdet, so insbesondere, wenn vom Gerät des Kunden oder auf dessen Gerät ein Angriff realisiert wird, und er diese rechtsverletzende Situation auch innerhalb von 3 (drei) Tagen nach der mahnenden Mitteilung bezüglich der Rechtsfolgen nicht behebt; d) der Kunde jegliche rechtsverletzenden Inhalte in die Software von ExperiRace bringt; e) der Kunde die Dienstleistung auf eine gegen das Gesetz verstoßende Weise oder diesbezügliche Ziele verwendet, oder irgendein rechtswidriges Verhalten bezeugt; f) es anhand der ExperiRace zur Verfügung stehenden Daten, und Informationen wahrscheinlich sein kann, dass der Kunde zwecks Inanspruchnahme der Dienstleistung ExperiRace hinsichtlich eines wichtigen Umstandes – so insbesondere bei personenbezogenen Daten – getäuscht hatte.


5. AUFHEBEN UND ERLÖSCHEN DES VERTRAGES

5.1 Der Vertrag bezieht sich auf eine ausgewählte Sportveranstaltung und auf die anhand der dort entstandenen Videoaufnahmen zusammengestellten und in Auftrag gegebenen Dienstleistung. ExperiRace kann die Dienstleistung bei gleichzeitiger Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen erbringen: wenn die Sportveranstaltung stattfindet, der Kunde daran teilnimmt und die Startnummer entsprechend trägt, und außerdem die Dienstleistungsgebühren gezahlt wurden.

5.2 Hinsichtlich der Gebühren für die im Rahmen der jeweiligen Sportveranstaltung bestellten Dienstleistung übernimmt ExperiRace in solchen Fällen eine Rückzahlungsgarantie, wenn die Sportveranstaltung ausfällt, der Kunde aus irgendwelchen Gründen nicht zur Sportveranstaltung erscheint, oder wenn die Qualität der Dienstleistung nicht entsprechend ist. Seine Qualitätsbeanstandung hat der Kunde in Form einer E-Mail an ExperiRace zu melden. Auf Qualitätsbeanstandungen darf sich der Kunde nicht missbräuchlich berufen, seine Berufung auf geringfügige Fehler oder offensichtlich unbegründete Berufungen muss ExperiRace nicht akzeptieren.

5.3 In folgenden Fällen ist der Kunde zur Aufhebung des Vertrages durch eine Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt (außerordentliche Kündigung durch den Kunden): a) ExperiRace gelangt bei der Erbringung, und beim Beginn der Dienstleistung in einen Verzug von mehr als 24 (vierundzwanzig) Stunden; b) ExperiRace begeht eine grobe Vertragsverletzung; c) gegen ExperiRace wird aufgrund eines Gerichtsbeschlusses ein Konkurs- oder Liquidationsverfahren eingeleitet.

5.4 In folgenden Fällen ist ExperiRace dazu berechtigt, den Vertrag durch eine Kündigung mit sofortiger Wirkung aufzuheben (außerordentliche Kündigung durch ExperiRace), oder den Kunden aus der Inanspruchnahme der Dienstleistungen auszuschließen: a) vom Kunden werden die Vertragsbestimmungen grob verletzt; b) der Kunde verletzt die Vertragsbestimmungen, wobei diese Vertragsverletzung nicht als grobe Vertragsverletzung gilt, und er hinsichtlich dieser Vertragsverletzung auch innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach der diesbezüglichen Aufforderung von ExperiRace keine Abhilfe schafft; c) der Kunde behindert oder gefährdet die bestimmungsgemäße Funktion der Software und des Informatiknetzes von ExperiRace, so insbesondere, wenn vom Gerät des Kunden oder auf dessen Gerät ein Angriff realisiert wird, und er diese Vertragsverletzung auch innerhalb von 3 (drei) Tagen nach der mahnenden Mitteilung bezüglich der Rechtsfolgen nicht behebt; d) der Kunde bringt irgendwelche rechtsverletzenden Inhalte in die Software von ExperiRace; e) der Kunde verwendet die Dienstleistung abweichend von deren Zweck auf eine gegen das Gesetz verstoßende Weise oder Ziele, oder bezeugt irgendein rechtswidriges Verhalten; f) anhand der ExperiRace zur Verfügung stehenden Daten, und Informationen ist es wahrscheinlich, dass der Kunde für den Vertragsabschluss oder zwecks Inanspruchnahme der Dienstleistung ExperiRace hinsichtlich eines wichtigen Umstandes – so insbesondere bei personenbezogenen Daten – getäuscht hatte.

5.5 Die Parteien teilen die Kündigung des Vertrages schriftlich, auf elektronischem Wege (einschließlich E-Mail) der anderen Partei mit.

5.6 In der Kündigung ist der Kündigungsgrund (insofern notwendig), die Kündigungsfrist und der Tag des Ablaufes der Kündigungsfrist enthalten.

5.7 Anstatt der Vertragskündigung ist ExperiRace dazu berechtigt, den Kreis und die Nutzung der Dienstleistung einzuschränken. Insofern der Kunde den Grund der Einschränkung innerhalb von 3 (drei) Tagen nicht behebt, bildet die Einschränkung kein Hindernis für eine Kündigung, wenn die Voraussetzungen für eine Kündigung ansonsten bestehen.

5.8 Im Falle einer Vertragsaufhebung durch ExperiRace wird der Kunde nicht von der Verpflichtung zur Begleichung seiner in der Zeit vor dem Kündigungszeitpunkt entstandenen und danach entstehenden eventuellen Schulden befreit. Die bis zur Vertragsaufhebung anfallenden Gebühren hat der Kunde zu zahlen.

5.9 Falls die vertragsgemäße Leistungserbringung aus Gründen außerhalb des Kontrollbereichs von ExperiRace, aufgrund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Umstände ausbleibt (z.B. wenn die Sportveranstaltung unterbrochen wird), und es nicht zu erwarten war, dass ExperiRace die gegebenen Umstände vermeidet oder abwendet (Vis major), dann ist ExperiRace nicht für das Ausbleiben der vertragsgemäßen Leistungserbringung verantwortlich, und der Vertrag erlischt. Als Vis major gelten insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - Krieg, Meuterei, Unruhen, Epidemien, Terrorhandlungen, Streiks, Unfälle, Brände, Überschwemmungen, schwerwiegende Energieversorgungsstörungen oder andere solche nicht vorhersehbaren und unabwendbaren Hindernisse, welche außerhalb des Einflussbereichs von ExperiRace liegen, und deswegen nicht dazu in der Lage gewesen ist, die Dienstleistung oder irgendeine andere der Verpflichtungen vertragsgemäß zu erfüllen. In solchen Fällen ist ExperiRace nicht zur Rückerstattung der Gebühren verpflichtet.

5.10 Wenn die Sportveranstaltung vor dem Beginn der Dienstleistung wegen Vis major abgesagt wird und ausbleibt, dann erlischt der Vertrag weil die Leistungserbringung unmöglich geworden ist. Bei einem Ausbleiben der Sportveranstaltung auf diese Weise werden dem Kunden die gezahlten Gebühren von ExperiRace zurückerstattet. ExperiRace wird sämtliche zu erwartenden Maßnahmen treffen, um den Kunden

5.11 im Fall eines eventuellen Ausbleibens der Sportveranstaltung zu informieren. Die Gebührenrückerstattung erfolgt in der vollständigen Summe, über diese Gebühren hinaus ist ExperiRace zur Erstattung von keinerlei weiteren Kosten oder zu Schadensersatz verpflichtet.
Im Falle einer Vertragsaufhebung ist der Kunde dazu verpflichtet, von jeglicher Nutzung der Dienstleistung und des digitalen Inhalts abzusehen, und solche dritten Personen zugänglich zu machen.

5.12 Der als Verbraucher geltende Kunde ist auch dann innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Entgegennahme der Information über die Dienstleistungsmodifizierung (oder die Modifizierung der vorliegenden AVB) zur gebührenfreien Aufhebung des Vertrages berechtigt, wenn sich die zu veränderten Bedingungen erfolgende Erfüllung des Vertrages auf seinen Zugang zum digitalen Inhalt nachteilig auswirkt, beziehungsweise auf dessen Nutzung, mit Ausnahme davon, wenn die Auswirkung der Modifizierung von geringfügigem Ausmaß ist.


6. FEHLLEISTUNGEN, RÜCKTRITT, GARANTIE (AUSSCHLIESSLICH BEI ALS VERBRAUCHER GELTENDEN KUNDEN)

6.1 Wenn der Vertrag über eine einmalige Dienstleistung bestimmt, dann ist ExperiRace aufgrund der Regierungsverordnung 373/2021. (VI.30.) für jenen Fehler verantwortlich, welcher im Falle einer Dienstleistung für digitale Inhalte zum Zeitpunkt der Leistungserbringung besteht. Wenn der Vertrag über die kontinuierliche Dienstleistung für digitale Inhalte über einen festgelegten Zeitraum bestimmt, ist ExperiRace für Fehler im Zusammenhang mit dem digitalen Inhalt verantwortlich, insofern der Fehler während der im Vertrag festgelegten Zeitdauer eintritt, oder erkennbar wird.

6.2 Wenn der Vertrag über eine einmalige Dienstleistung bestimmt – mit der Ausnahme aus Punkt 6.9. – muss bis zum Beweis des Gegenteils angenommen werden, dass innerhalb von 1 (einem) Jahr nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung der vom Kunden erkannte Fehler bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestand.

6.3 Wenn der Vertrag über eine im Rahmen eines festgelegten Zeitraums erfolgende kontinuierliche Dienstleistung für digitale Inhalte bestimmt – mit der Ausnahme aus Punkt 6.9. – liegt die Beweislast dessen bei ExperiRace, dass die von dem während des vertraglichen Zeitraumes erkannten Fehler betroffene Dienstleistung im Zeitraum der vertragsgemäßen Leistungserbringung vertragsgemäß gewesen ist.

6.4 Der Kunde ist auch dann berechtigt – sich nach der Schwere der Vertragsverletzung richtend – die verhältnismäßige Lieferung der Gegenleistung anzufordern, beziehungsweise den Vertrag aufzuheben, wenn
a) eine Reparatur oder ein Austausch unmöglich ist, oder daraus für ExperiRace unverhältnismäßige Mehrkosten resultieren würden;
b) ExperiRace seiner Verpflichtung aus Punkt 6.5. nicht nachgekommen ist;
c) wiederholt Fehler bei der Leistungserfüllung aufgetreten sind, obwohl ExperiRace Versuche unternommen hatte, die Erbringung der Dienstleistung vertragsgerecht zu machen;
d) der Fehler bei der Leistungserfüllung solchen Ausmaßes ist, dass eine sofortige Preisermäßigung oder die sofortige Aufhebung des Vertrages begründet ist; oder
e) es ExperiRace nicht übernommen hatte, die Dienstleistung vertragsgerecht zu machen, oder wenn es aus den Umständen offensichtlich ist, dass innerhalb einer sinnvollen Frist oder ohne eine beim Kunden verursachte beträchtliche Interessenverletzung die Dienstleistung nicht vertragsgerecht gemacht werden kann.

6.5 Im Falle der Ausübung des sich auf die Korrektur und den Austausch beziehenden Mängelhaftungsrechts ist ExperiRace – ohne dem Kunden wesentliche Unannehmlichkeiten zu verursachen, bei Berücksichtigung des Charakters und des Zwecks der digitalen Inhalte – dazu verpflichtet, die Leistung innerhalb eines sinnvollen Zeitraumes nach der Fehlermitteilung durch den Kunden unentgeltlich vertragsgerecht zu machen. Das sich auf die Vertragsaufhebung beziehende Mängelhaftungsrecht des Kunden kann mit einer an ExperiRace adressierten – und die sich auf die Aufhebung beziehende Entscheidung enthaltenden – Rechtserklärung ausgeübt werden.

6.6 Wenn ExperiRace trotz der Aufforderung vom Kunden die Dienstleistung oder Leistungserbringung für digitale Inhalte ohne Verzug oder innerhalb der von den Parteien akzeptierten Zusatzfrist nicht erfüllt, kann

6.7 der Kunde den Vertrag aufheben.
Der Kunde kann den Vertrag ohne eine Aufforderung an ExperiRace zur Leistungserbringung aufheben, wenn
a) ExperiRace sich nicht zur Dienstleistung für digitale Inhalte verpflichtet hatte, oder aus den Umständen offensichtlich ist, dass digitale Inhalte nicht geliefert werden; oder
b) aufgrund der Vereinbarung zwischen den Parteien oder aus den Umständen des Vertragsabschlusses offensichtlich ist, dass die zum festgelegten Zeitpunkt erfolgende Leistungserbringung für den Kunden unerlässlich ist, und von ExperiRace versäumt wird.

6.8 Im Falle einer Vertragsaufhebung ist ExperiRace dazu verpflichtet, die vollständige Summe der vom Kunden als Gegenleistung gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Wenn der Kunde zur anteilsmäßigen Lieferung der Gegenleistung oder zur Vertragsaufhebung berechtigt ist, dann ist ExperiRace dazu verpflichtet, die Pflicht zur Rückerstattung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Kenntnisnahme von der Ausübung dieses Rechts zu erfüllen.

6.9 ExperiRace erbringt keine fehlerhafte Leistung, wenn bewiesen wird, dass das digitale Umfeld beim Kunden mit den technischen Anforderungen der digitalen Inhalte nicht kompatibel ist, und der Kunde darüber vor dem Vertragsabschluss auf eine klare und allgemein verständliche Weise informiert wurde.

6.10 Der Kunde ist zur Kooperation mit ExperiRace verpflichtet, damit sich ExperiRace – mit der Anwendung der vom technischen Aspekt verfügbaren und für den Kunden die geringsten Eingriffe erfordernden Mitteln – davon überzeugen kann, dass als Grund für den Fehler die digitale Umgebung beim Kunden gilt.

6.11 Wenn der Kunde seiner Kooperationsverpflichtung aus Punkt 6.10. nicht nachkommt, nachdem ihn ExperiRace über diese Verpflichtung vor dem Vertragsabschluss klar und auf eine verständliche Weise informiert hatte, obliegt dem Kunden die Beweislast dessen, dass
a) im Falle eines Vertrages gemäß Punkt 6.2. ein innerhalb von 1 (einem) Jahr nach der Leistungserbringung erkannter Fehler bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bestand, oder
b) im Falle eines Vertrages gemäß Punkt 6.3. die von dem während des vertraglichen Zeitraumes erkannten Fehler betroffene Dienstleistung im Zeitraum der vertragsgemäßen Leistungserbringung bezüglich der Dienstleistung nicht vertragsgemäß gewesen ist.

6.12 Im Falle einer Vertragsaufhebung kann ExperiRace verhindern, dass die digitalen Inhalte vom Kunden auch weiterhin genutzt werden, so können insbesondere die digitalen Inhalte für den Kunden unerreichbar gemacht, oder der Account des Kunden gesperrt werden. Von der Sperrung des Accounts ist jenes Recht des Kunden gemäß Artikel 15. Absatz (3) der allgemeinen Datenschutzverordnung nicht betroffen, wonach er über den als seine eigenen personenbezogenen Daten geltenden Inhalt von ExperiRace eine Kopie anfordern darf, wofür dem Kunden innerhalb eines sinnvollen Zeitraumes die Möglichkeit geboten werden muss.

6.13 Aufgrund von Punkt l) Absatz (1) in §29. der ungarischen Regierungsverordnung 45/2014. (II.26.) über die detaillierten Regelungen bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen können Rücktrittsrecht, beziehungsweise Kündigungsrecht nicht ausgeübt werden, wenn die Dienstleistung für einen festgelegten Zeitpunkt (der festgelegte Tag, Stichtag) gilt. Unter Berücksichtigung dessen ist hinsichtlich der aufgrund der vorliegenden AVB erfolgenden Dienstleistung das im Sinne von §20. der genannten Regierungsverordnung geltende – den Verbrauchern ansonsten zustehende – Rücktritts- und Kündigungsrecht nicht anzuwenden, wenn sich die Dienstleistung auf einen bestimmten Zeitpunkt (auf eine Sportveranstaltung) bezieht.

6.14 Aufgrund von Punkt m) Absatz (1) in §29. der ungarischen Regierungsverordnung 45/2014. (II.26.) über die detaillierten Regelungen bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen können Rücktrittsrecht, beziehungsweise Kündigungsrecht hinsichtlich des auf nicht physischen Datenträgern gelieferten digitalen Inhalts nicht ausgeübt werden, wenn ExperiRace mit der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung vom Kunden als Verbraucher mit der Leistungserbringung begonnen hatte, und der Kunde als Verbraucher gleichzeitig mit seiner Zustimmung eine Erklärung über die Kenntnisnahme dessen abgegeben hatte, dass er nach dem Beginn der Leistungserbringung sein Recht aus §20. verliert, und von ExperiRace außerdem im Sinne von §12. Absatz (2) oder von §18. eine Rückbestätigung an den Kunden als Verbraucher zugestellt wurde. Unter Berücksichtigung dessen ist hinsichtlich der aufgrund der vorliegenden AVB gelieferten Dienstleistung das im Sinne von §20. der genannten Regierungsverordnung geltende – den Verbrauchern ansonsten zustehende – Rücktritts- und Kündigungsrecht nicht anzuwenden.

6.15 Im Sinne der ungarischen Regierungsverordnung 151/2003. (IX.22.), beziehungsweise gemäß dessen Anhang gelten für die vom Anbieter verkaufte Dienstleistung keine Garantieverpflichtungen.

7. KUNDENINHALTE

7.1 Der Kunde akzeptiert, dass von den Dienstleistungen auch von anderen bereitgestellte Inhalte gezeigt werden dürfen, welche sich nicht im Eigentum von ExperiRace befinden. Für solche Inhalte ist ausschließlich die Person verantwortlich, von welcher der betreffende Inhalt erreichbar gemacht wird. Der Kunde ist für den von ihm oder in seinem Namen platzierten Inhalt verantwortlich, und ist zur Einholung der entsprechenden Genehmigungen und Zustimmungen verpflichtet, die zur berechtigten Nutzung der Inhalte erforderlich sind. Im Zusammenhang mit den vom Kunden oder in dessen Namen platzierten und verwendeten Inhalte übernimmt ExperiRace keinerlei Verantwortung, inbegriffen auch das öffentliche Teilen der Inhalte. ExperiRace übernimmt keine Verantwortung für die auf die Seiten oder auf die Plattform von dritten Personen verweisenden Links oder für deren Inhalte.

7.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ExperiRace aufgrund von Meldungen über rechtswidrige Inhalte oder aufgrund von behördlichen, und gerichtlichen Verfügungen zur Überprüfung der Kundeninhalte, zur Verhinderung auf deren Zugriff, zum Löschen der Inhalte oder zur Verweigerung von deren Veröffentlichung verpflichtet ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ExperiRace nicht zur Beobachtung und Kontrolle der Kundeninhalte verpflichtet ist.


8. DATENSCHUTZ

8.1 Bei sämtlichen solchen Anlässen, bei welchen der Kunde seine eigenen personenbezogenen Daten oder die personenbezogenen Daten von dritten Personen über ExperiRace teilt, ist für deren Verwaltung die Datenschutzauskunft von ExperiRace maßgebend, zu deren Annahme der Kunde im Voraus verpflichtet ist.

9. GEISTIGES EIGENTUM

9.1 Von ExperiRace zur Verfügung gestellte Software, Know-how und sonstige geistige Produkte darf der Kunde außer der für die Funktion der Dienstleistung erforderlichen Inanspruchnahme im Sinne der vorliegenden AVB nicht für andere Zwecke verwenden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, ExperiRace für sämtliche solchen Schäden, Kosten und Ansprüche zu entschädigen, welche aus der Verletzung dieser Bestimmung entstammen.

9.2 Die Dienstleistung, sowie die auf der Homepage erreichbaren Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Die Gesamtheit der Urheberrechte, inbegriffen auch die Rechte zum Schutz des Urhebers der Datenbank stehen ExperiRace zu.

9.3 In das ausschließliche Eigentum von ExperiRace gehören sämtliche vom Anbieter entwickelten oder angewendeten Softwares, Softwarelösungen, Technologien, technische Informationen, Entdeckungen, Ideen, Theorien, Entwicklungen, Designs, primäre Urheberwerke, Prozesse, Algorithmen, Erfindungen, Know-hows, Patente, Verfahren und sonstige Informationen, deren Modifizierungen und Weiterentwicklungen, sämtliche Dokumentationen, Einführungsmethoden, Terminpläne, Protokolle, Flussdiagramme, Marketingmaterial, Notizen, Skizzen und sonstige Informationen, außerdem die Geschäftsgeheimnisse, die Homepage und sämtliche andere, wertverkörpernden, vertraulichen und geheimen Informationen von ExperiRace.

9.4 Außer dem Nutzungsrecht erlangt der Kunde keine anderen Rechte oder Rechtstitel bezüglich des geistigen Eigentums und den Dienstleistungen von ExperiRace. Der Kunde kann die Dienstleistung nicht ausschließlich, frei von zeitlichen und räumlichen Einschränkungen, nach der Zahlung der Gebühren verwenden. Der Kunde darf die Dienstleistungen – weder zwecks Gewinnerzielung, noch unentgeltlich – in keinerlei Form weitergeben, darf nicht über sie bestimmen, und dritten Personen keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte dafür erteilen, mit Ausnahme der im Dienstleistungspaket ausdrücklich festgelegten Fälle.

9.5 Der Kunde darf das geistige Eigentum der ExperiRace: a) nicht vermieten oder verleihen, darf es nicht belasten, verpfänden, und nicht vertreiben; b) nicht an dritte Parteien übergeben, und darf dritten Parteien keinen Zugriff gewährleisten; c) nicht verändern, und darf einer Veränderung dessen nicht zustimmen; d) nicht kopieren, und darf der Anfertigung einer Kopie oder deren Vertrieb nicht zustimmen; e) er darf kein solches Verhalten bezeugen, durch welches das sich auf das geistige Eigentum von ExperiRace beziehende Eigentumsrecht gefährdet wird; f) er darf das geistige Eigentum von ExperiRace nicht übersetzen oder entschlüsseln, er darf es nicht in dessen Elemente zerlegen, und darf auch ansonsten nicht versuchen, dessen Quellcode zu beschaffen; außerdem g) darf er das auf dem geistigen Eigentum von ExperiRace angegebene oder bei dessen Nutzung erscheinende Copyright, Markenbezeichnungen oder sonstige auf das geistige Eigentum hinweisende Bezeichnungen nicht entfernen, modifizieren oder überschreiben.

10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

10.1 Weil die Dienstleistung von ExperiRace in einem Zustand bereitgestellt wird „wie er vorhanden ist”, übernimmt ExperiRace für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit, fehlerfreie Funktion, Vollständigkeit, Verfügbarkeit der Dienstleistung – darunter ist auch die beim Betrieb der Dienstleistung verwendete Software zu verstehen, beziehungsweise auch sämtliche im Rahmen der Dienstleistung erreichbaren Inhalte – für deren Eignung bezüglich des jeweiligen Zwecks, für die Eignung hinsichtlich der Zufriedenstellung der Kundenansprüche keinerlei Verantwortung, und von ExperiRace wird in einem von den Rechtsvorschriften erlaubten Maße jegliche weitere Haftung und Verantwortung ausgeschlossen, inbegriffen auch eine Zahlungsverpflichtung über die gezahlten Gebühren hinaus sowie die Verantwortlichkeit für die Erstattung von indirekten Schäden.

10.2 ExperiRace übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Dienstleistungen beliebige spezielle Ansprüche erfüllen können. Für die aus der Nutzung der Dienstleistungen resultierenden Risiken, sowie für die Verwendung und Anwendung von deren Inhalt übernimmt allein der Kunde die Verantwortung.

10.3 Unter anderem ist ExperiRace nicht für solche Fehler der Dienstleistungen verantwortlich, die aus folgenden Gründen eingetreten sind: a) wegen Funktionsfehlern bei den vom Kunden zur Inanspruchnahme der Dienstleistung verwendeten Geräte, oder deren Untauglichkeit; b) wegen der falschen, nicht fachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Dienstleistung; c) wegen einer Verletzung der in den AVB enthaltenen Verpflichtungen oder Vorschriften aus Rechtsnormen durch den Kunden; d) wegen eingetretenen Vis major Ereignissen; e) wenn sich die Unterbrechung oder der Fehler der Dienstleistung aus der Unterbrechung des von einem anderen Anbieter bereitgestellten lokalen Zugangs oder aus einer Verbindungsunterbrechung ergeben hat.

10.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die von ihm angegebene Startnummer während der gesamten Dauer der Sportveranstaltung auf eine gut sichtbare Weise und an einer gut sichtbaren Stelle zu tragen, damit ExperiRace die geeignete Dienstleistung liefern kann. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, trägt er sämtliche Folgen seines Verhaltens selbst, und ExperiRace hat keinerlei daraus entstammende Verantwortung zu tragen.

11. ANMELDEN VON BESCHWERDEN

11.1 Fehlermeldungen und sonstige Beschwerden, sowie Anfragen an ExperiRace im Zusammenhang mit den Dienstleistungen können unter den nachstehenden Erreichbarkeiten erfolgen:
Mit einer E-Mail: info@experirace.com;
Auf dem Postweg: ExperiRace Zrt., 2146 Mogyoród, Szentjakab park 109.;
Telefonisch: +36-70-592-4792.

11.2 Für aus verspäteten Fehlermeldungen und versäumten sowie unzureichenden Fehlermeldungen entstammende Schäden trägt der Kunde die Verantwortung.

11.3 Vom Anbieter wird die mündliche Beschwerde des als Verbraucher geltenden Kunden umgehend geprüft, und je nach Notwendigkeit Abhilfe geschaffen. Wenn der Kunde mit der Bearbeitung der Beschwerde nicht einverstanden ist, oder wenn eine sofortige Untersuchung der Beschwerde nicht möglich ist, dann ist ExperiRace unverzüglich zur Aufnahme eines Protokolls über die Beschwerde und zu einer damit verbundenen Stellungnahme verpflichtet, und hat ein Kopieexemplar davon im Falle einer persönlich mitgeteilten mündlichen Beschwerde vor Ort an den Kunden zu übergeben. Bei telefonisch, oder mit der Verwendung von sonstigen elektronischen Telekommunikationsdienstleistungen mitgeteilten mündlichen Beschwerden ist es dem Kunden spätestens gleichzeitig mit der sachgemäßen Antwort zuzustellen. Telefonische, oder mit der Verwendung von sonstigen elektronischen Telekommunikationsdienstleistungen mitgeteilte mündliche Beschwerden werden von ExperiRace mit einer individuellen Identifikationsnummer versehen.

11.4 Innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Eingang einer schriftlichen Beschwerde ist ExperiRace zu deren sachgemäßen schriftlichen Beantwortung verpflichtet und hat Maßnahmen zu deren Mitteilung zu treffen, in erster Linie mit der Zustellung an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse. Einen ablehnenden Standpunkt bezüglich der Beschwerde muss ExperiRace begründen.

11.5 Im Falle der Ablehnung seiner Beschwerde ist der Kunde dazu berechtigt, sich an die gemäß der ungarischen Regierungsverordnung 387/2016. (XII.2.) über die Ernennung der Verbraucherschutzbehörde definierte Regierungsstelle mit dem Befugnisbereich einer Verbraucherschutzbehörde zwecks Rechtsbehelf zu wenden. Für die Beurteilung einer betreffenden Angelegenheit ist die Regierungsstelle am Sitz des Kunden, beziehungsweise des Anbieters ExperiRace zuständig. Der Antrag kann bei jeder zuständigen Regierungsstelle eingereicht werden. Die am Sitz von ExperiRace zuständige Regierungsstelle:

Hauptabteilung Verbraucherschutz bei der Regierungsstelle des Komitats Pest „Pest Vármegyei Kormányhivatal Fogyasztóvédelmi Főosztály”
Anschrift: 1088 Budapest, József krt. 6.
Telefon: +36-1 459 4843
E-Mail: fogyved@pest.gov.hu

  • Im Falle der Ablehnung seiner Beschwerde ist der Kunde dazu berechtigt, sich an ein Schlichtungsgremium zu wenden. In den Befugnisbereichs des Schlichtungsgremiums gehört die Regelung von Verbraucherstreitfragen außerhalb von Gerichtsverfahren. Als Aufgabe des Schlichtungsgremiums gilt der Versuch, zwecks Regelung des Verbraucherstreits zwischen den Parteien eine Einigung zu erzielen, wobei es im Falle des erfolglosen Verlaufs dieses Versuchs eine Entscheidung in der betreffenden Angelegenheit trifft, um die Geltendmachung der Verbraucherrechte auf eine einfache, schnelle, effiziente und kostenschonende zu gewährleisten. Für das Verfahren ist das am Wohnsitz oder am Aufenthaltsort des als Verbraucher geltenden Kunden befindliche oder in seinem Antrag angegebene Schlichtungsgremium zuständig. Die Homepages (Sitz, telefonische Erreichbarkeit, Interneterreichbarkeit und Postanschrift) der auf Komitatsebene organisierten Schlichtungsgremien sind unter der nachstehenden Adresse zu finden:
  • https://mkik.hu/a-bekelteto-testuletek-teruleti-Homepagejai.

Am Sitz des Anbieters zuständiges Schlichtungsgremium:
Schlichtungsgremium des Komitats Pest „Pest Vármegyei Békéltető Testület”
Anschrift: 1055 Budapest, Balassi Bálint u. 25. IV/2.
Telefon: (+36-1) 792-7881
E-Mail: pmbekelteto@pmkik.hu
Homepage Adresse: http://panaszrendezes.hu/kerelem-kuldes/

11.8 Im Falle der Ablehnung einer Beschwerde wird der Kunde von ExperiRace individuell darüber informiert, ob im Interesse der Regelung des Verbraucherstreits das Verfahren des Schlichtungsgremiums in Anspruch genommen wird.

12. GEMISCHTE BESTIMMUNGEN

12.1 Von den Parteien wird zur Kenntnis genommen und für ihre Person für verbindlich akzeptiert, dass sie die in Verbindung mit ihren Tätigkeiten in ihre Kenntnis gelangten, beschafften oder auf irgendeine andere Weise in ihren Besitz gelangten, und insbesondere ihre Tätigkeiten, ihre wirtschaftliche, rechtliche und finanzielle Situation betreffenden, noch nicht an die Öffentlichkeit gelangten Daten, Fakten oder jegliche anderen Informationen als Geschäftsgeheimnis vertraulich behandeln, und nicht an dritte Personen liefern, sowie dritten Personen nicht zugänglich machen. Es gilt nicht als Verletzung der vorliegenden Bestimmung, wenn eine der Parteien ihre von einer Rechtsvorschrift festgelegte Datenlieferungsfrist erfüllt hat, oder der Dateneigentümer seine schriftliche Zustimmung zur Offenlegung der Information erteilt hat.

12.2 Im Falle einer auf elektronischem Wege (E-Mail) erfolgenden Mitteilung ist die Mitteilung am Werktag nach dem Absendetag der Mitteilung als zugestellt zu betrachten.

12.3 Im Sinne der vorliegenden AVB, und in darin nicht geregelten Fragen sind die Regelungen des ungarischen Rechts maßgebend.

12.4 ExperiRace ist dazu berechtigt, die Dienstleistungen zu anderen Bedingungen als auf der Homepage angegeben, oder gemäß einer Vereinbarung mit dem Kunden oder gemäß des Inhalts aus einem individuellen Vertrag auf eine von den vorliegenden AVB abweichende Weise zu erbringen.

12.5 Für die Entscheidung von Rechtstreits zwischen ExperiRace und dem Kunden verfügen die ungarischen regulären Gerichte über die Zuständigkeit.

12.6 Die vorliegenden AVB wurden in ungarischer und englischer Sprache verfasst, und bei Abweichungen ist die ungarischsprachige Variante maßgebend.



Gültigkeit: ab dem 01.11.2023
ExperiRace Zrt.